Name: 54v
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Die Gerichtssprache
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Ein Beklagter oder sein Vorsprecher müssen für den Kläger und Richter verständlich antworten
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Beklagter
1
Graf
1
Kläger
1
Vorsprecher
1
Vorsprecher
1
Bildinitiale
1
Grafenhut
1
Kastensitz
1
Podest
2
Die Gerichtssprache vor dem Königsgericht
2
Vor dem König hat jeder das Recht entsprechend seiner Geburt und kann in seiner Muttersprache antworten
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3 Männer
2
Beklagter
2
König
2
Vorsprecher
2
Bildinitiale
2
Kastensitz
2
Lilienkrone
2
Podest
2
Zaddelung
2
Zepter
3
Übergang von Heerschild und Erbe
3
Das ehelich geborene freie Kind behält den Heerschild des Vaters und nimmt das Erbe von Mutter und Vater
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Mutter
3
Sohn
3
Vater
3
Bildinitiale
3
Schleier
3
Wappenschild
3
Wappenschild
4
Die ungleiche Ehe zwischen einer schöffenbaren Freien und einem Biergelden
4
Eine schöffenbarfreie Frau heiratet einen Biergelden
4
Biergelde
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Pfaffe
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Schöffenbarfreie
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Bildinitiale
4
Gebände
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Schiff
4
Schöpfeimer
4
Tonsur
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Die Geburts- und Standesregeln des Erzbischofs Wichmann von Magdeburg
5
Nach Erzbischof Wichmann gehören Kinder einer deutschen Frauen immer deren Recht zu
5
Erzbischof Wichmann von Magdeburg
5
Mutter
5
Sohn
5
Vater
5
Bildinitiale
5
Gebände
5
Kastensitz
5
Krummstab
5
Mitra
5
Podest
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Angabe der Bogenlage
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Artikelangabe
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Artikelangabe
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Textinitiale
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Textinitiale
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Textinitiale
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Textinitiale
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Textlücke
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Textlücke