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Erschließung des Sachsenspiegels

Geschichte des Sachsenspiegels

Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels (W) ist neben den anderen 3 codices picturati (Heidelberg, Oldenburg und Dresden) ein besonderer Schatz der deutschen Rechts- und Kulturgeschichte. Der Sachsenspiegel des Eike von Repgow, zwischen 1220 und 1235 entstanden, ist das bedeutendste deutschsprachige Rechtsbuch des Mittelalters, wobei es sich allerdings nicht um gesetztes Recht handelt, sondern er stellt eine private Aufzeichnung der sächsischen Gewohnheitsrechte dar [1]. Eike von Repgow fertigte auf Wunsch seines Herrn Hoyer von Falkenstein eine deutsche Übersetzung seines, verloren gegangenen, lateinischen Urtextes an. So ist es jedenfalls am Ende der Vorrede in Reimpaaren, Vers 261 bis 266, zu lesen. In der Vorrede Von der Herren Geburt wird über die Herkunft der Herren im Land Sachsen berichtet. Dabei werden u.a. auch die Herren von Arnstein und die Burggrafen von Giebichenstein als gebürtige Schwaben genannt.

Eike von Repgow selbst lebte um 1180 bis 1233 [2]. Er könnte wohl im heutigen Dorf Reppichau geboren worden sein, was Nachweise seiner Familie vermuten lassen [3]. Für die Zeit zwischen 1209 und 1233 kann seine Existenz mittels sechs erhalten gebliebenen Urkunden aus dem linkselbischen Raum zwischen Magdeburg und Meißen nachgewiesen werden, in denen er als Zeuge ausdrücklich benannt ist [4]. Zu den Ausstellungsorten der Urkunden gehören u.a. die Mettine bei Quetzdölsdorf, erstmalige Erwähnung des Spieglers, und Delitzsch.

Die Bedeutung des Sachsenspiegels bereits kurze Zeit nach seiner Entstehung ist auch daran zu ermessen, dass schon in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts erstmalig eine wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Sachsenspiegel durch frühe deutsche Glossatoren erfolgte. Der märkische Hofrichter Johann von Buch verfasste nach 1325 die älteste und einflussreichste Glosse zum Landrecht des Sachsenspiegels in niedersächsischer Sprache [5]. Der kleine Ort Buch nahe Tangermünde kann sogar eine Rolandfigur für sich reklamieren.


[1] Lieberwirth, Rolf: Entstehung des Sachsenspiegels und Landesgeschichte, in: Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Aufsätze und Untersuchungen. Kommentarband zur Faksimile-Ausgabe Herausgegeben von Ruth Schmidt-Wiegand, Berlin 1993, S. 43-61, S. 43.

[2] Repgow, Eike von: Der Sachsenspiegel. Hrsg. von Clausdieter Schott. Übertr. des Landrechts von Ruth Schmidt-Wiegand. Übertragung des Lehenrechts und Nachw. von Clausdieter Schott, Zürich 1984, S.358.

[3] Lieberwirth, Rolf: Entstehung des Sachsenspiegels und Landesgeschichte, in: Die Wolfenbütteler Bilderhandschrift des Sachsenspiegels. Aufsätze und Untersuchungen. Kommentarband zur Faksimile-Ausgabe Herausgegeben von Ruth Schmidt-Wiegand, Berlin 1993, S. 43-61, S. 45.

[4] Repgow, Eike von: Der Sachsenspiegel. Hrsg. von Clausdieter Schott. Übertr. des Landrechts von Ruth Schmidt-Wiegand. Übertragung des Lehenrechts und Nachw. von Clausdieter Schott, Zürich 1984, S.357.

[5] Schlosser, Hans: Artikel ‚Buch, Johann v.', in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Herausgegeben von Adalbert Erler und Ekkehard Kaufmann Mitbegründet von Wolfgang Stammler. I. Band: Aachen - Haussuchung, Berlin 1971, Sp. 526.

Burg Falkenstein
Burg Falkenstein

Burgruine Arnstein
Burgruine Arnstein

Burg Giebichenstein
Burg Giebichenstein

Reppichau
Reppichau

Blick von der Mettine
Blick von der Mettine

Schloss Delitzsch
Schloss Delitzsch

Rolandfigur in Buch
Rolandfigur in Buch

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