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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Herr%20belehnt%20Kinder%20zu%20Lebzeiten%20ihres%20Vaters%20mit%20dessen%20Gut,%20wobei%20dieser%20die%20Gewere%20daran%20beh%EF%BF%BD%EF%BF%BDlt

 # FolioBeschreibung Anzahl 
171vAblösemöglichkeit bei der Heerfahrt. Belehnung zu Lebzeiten des Vaters. Gewere von Kindern. Bedingte Auflassung.
 

 
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