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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Beklagter%20wird%20zum%20Gegenbeweis%20gezwungen%20und%20unterliegt

 # FolioBeschreibung Anzahl 
131vGerichtszeugnis mit und gegen den Richter. Zeugnis über das Klosterleben. Siebener-Eid und Veranlassung des Beklagten zum eigenen Zeugeneid.
 

 
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