Applikation

Index

Volltextsuche


Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Oberlehensherr%20bestimmt%20dem%20Mann%20einen%20neuen%20Lehensherrn%20aus%20der%20Reihe%20der%20Erben

 # FolioBeschreibung Anzahl 
170rVeräußerung von Lehensteilen. Wahl des Lehenfolgers durch die Erben bzw. den Lehensherrn. Lehenserneuerung durch den Erben des Lehensherrn. Belehnung und Zuweisung durch den Oberlehensherrn.
 

 
Sachsenspiegel_online Kontakt Info zum Projekt Hilfe