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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Beklagter%20beruft%20sich%20auf%20seinen%20Gew%EF%BF%BD%EF%BF%BDhrsmann,%20von%20dem%20er%20die%20streitumfangene%20Sache%20gekauft%20habe

 # FolioBeschreibung Anzahl 
134vProzeßstreit um ein Pferd. Zug an den Gewähren und die Grenze hierbei.
 

 
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