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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Erbe%20nimmt%20das%20Haus%20aus%20dem%20Leibgedinge%20nach%20dem%20Tod%20der%20Witwe%20in%20Besitz

 # FolioBeschreibung Anzahl 
131rErbvorrang von vollbürtigen Geschwistern vor halbbürtigen. Bauen und Erbanfall auf einer Leibzucht. Belehnung mit einem Grundstück einschließlich der Gebäude darauf.
 

 
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