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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20sichert%20sich%20die%20Zustimmung%20seines%20Erben%20zur%20Grundst%EF%BF%BD%EF%BF%BDcksver%EF%BF%BD%EF%BF%BDu%EF%BF%BD%EF%BF%BDerung

 # FolioBeschreibung Anzahl 
121vEin Unehelicher als Erblasser. Unterschiedlicher Stand der Kinder. Vierahnenbeweis, kämpfliche Ansprache. Auflassung von Grundeigentum. Austausch von Dienstleuten.
 

 
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