![]() |
|||||||||
Applikation Index Volltextsuche Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online |
Oberbegriff: RechtshandlungSchlagwort: Der F��rst als Oberlehensherr weist den Vasallen nach dessen erfolgreicher Intervention an einen anderen Herrn
| ||||||||
![]() | |||||||||
©2004 Sachsenspiegel-Online |