Applikation

Index

Volltextsuche


Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20kann%20ein%20Gut%20wegen%20seines%20Gedinges%20daran%20nach%20dem%20Tod%20des%20Belehnten%20bis%20zur%20Geburt%20dessen%20Sohnes%20besitzen

 # FolioBeschreibung Anzahl 
180vGedinge und ein noch ungeborener Lehenserbe. Verleihung und Vererbung eines gesamten Burglehens. Rechte und Pflichten der Burgmannen.
 

 
Sachsenspiegel_online Kontakt Info zum Projekt Hilfe