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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20F%EF%BF%BD%EF%BF%BDrst%20wird%20vom%20K%EF%BF%BD%EF%BF%BDnig%20mit%20einem%20Gericht%20von%20zwei%20Grafschaften%20belehnt

 # FolioBeschreibung Anzahl 
179vGrenzstreit zwischen Dörfern und Gottesurteil darüber. Vergabe von Gerichtslehen. Keine Teilung eines Gerichtslehen und Absprechung eines Gerichtslehens.
 

 
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