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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20mu%EF%BF%BD%EF%BF%BD%20dem%20Herrn%20Gewette%20zahlen,%20da%20er%20diesem%20nicht%20die%20Wegnahme%20des%20Lehens%20angezeigt%20hat

 # FolioBeschreibung Anzahl 
177rGewettezahlungen bei Verfehlungen von Vasallen. Antwortweigerung vor dem Oberlehensherrn. Unarten im Lehensgericht.
 

 
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