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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Herr%20widerlegt%20das%20Leugnen%20des%20Mannes%20%EF%BF%BD%EF%BF%BDber%20sein%20Verhalten%20im%20Lehensgericht%20mit%20Zeugenbeweis

 # FolioBeschreibung Anzahl 
174rGewettezahlung durch den Erben. Lehenserneuerung. Verlust des Rechts auf Ausziehen des Lehens. Zeugenbeweise durch den Herrn.
 

 
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