Applikation

Index

Volltextsuche


Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Herr%20belehnt%20den%20Sohn,%20den%20die%20Erben%20w%EF%BF%BD%EF%BF%BDhrend%20der%20Belehnungsfrist%20selbst%20gew%EF%BF%BD%EF%BF%BDhlt%20haben

 # FolioBeschreibung Anzahl 
170rVeräußerung von Lehensteilen. Wahl des Lehenfolgers durch die Erben bzw. den Lehensherrn. Lehenserneuerung durch den Erben des Lehensherrn. Belehnung und Zuweisung durch den Oberlehensherrn.
 

 
Sachsenspiegel_online Kontakt Info zum Projekt Hilfe