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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Zwei%20M%EF%BF%BD%EF%BF%BDnner%20werden%20durch%20den%20Erben%20belehnt,%20nachdem%20der%20Sohn%20ihres%20Herrn%20vor%20der%20Belehnung%20starb

 # FolioBeschreibung Anzahl 
170rVeräußerung von Lehensteilen. Wahl des Lehenfolgers durch die Erben bzw. den Lehensherrn. Lehenserneuerung durch den Erben des Lehensherrn. Belehnung und Zuweisung durch den Oberlehensherrn.
 

 
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