Applikation

Index

Volltextsuche


Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Sohn%20erlangt%20das%20Lehen%20seines%20Vaters%20nach%20dessen%20Tod

 # FolioBeschreibung Anzahl 
169vVorrang der Gewere des unmündigen Lehenserben. Bedingte Auflassung eines Grundstücks. Lehensvergabe durch und an Kinder. Tod des Vasallen und Eintritt des Lehenserben.
 

 
Sachsenspiegel_online Kontakt Info zum Projekt Hilfe