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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20unm%EF%BF%BD%EF%BF%BDndiges%20Kind%20verleiht%20ein%20an%20ihn%20verliehenes%20Gut%20auftragsgem%EF%BF%BD%EF%BF%BD%EF%BF%BD%EF%BF%BD%20weiter

 # FolioBeschreibung Anzahl 
169vVorrang der Gewere des unmündigen Lehenserben. Bedingte Auflassung eines Grundstücks. Lehensvergabe durch und an Kinder. Tod des Vasallen und Eintritt des Lehenserben.
 

 
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