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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtsbegriff

Schlagwort: Belehnungsfrist

 # FolioBeschreibung Anzahl 
168rVerweisung an einen neuen Herrn. Belehnung durch den Oberlehensherrn. Fristen für die Lehenserneuerung. Unterbelehnung.
268vLehenserneuerung, Voraussetzungen und Hinderungsgründe. Das Lehenrecht Minderjähriger.
369rLehensvormundschaft. Beweis der Lehensfähigkeit. Belehnung von unmündigen Kindern.
469vVorrang der Gewere des unmündigen Lehenserben. Bedingte Auflassung eines Grundstücks. Lehensvergabe durch und an Kinder. Tod des Vasallen und Eintritt des Lehenserben.
570rVeräußerung von Lehensteilen. Wahl des Lehenfolgers durch die Erben bzw. den Lehensherrn. Lehenserneuerung durch den Erben des Lehensherrn. Belehnung und Zuweisung durch den Oberlehensherrn.
670vBelehnung zur gesamten Hand. Leibzucht am Lehensgut. Widerruf des Leiheverzichts durch Söhne, die zu ihren Jahren gekommen sind. Rückforderungsmöglichkeit des Oberlehensherrn.
771vAblösemöglichkeit bei der Heerfahrt. Belehnung zu Lebzeiten des Vaters. Gewere von Kindern. Bedingte Auflassung.
 

 
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