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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Herr%20belehnt%20seinen%20Mann,%20obwohl%20er%20selbst%20noch%20nicht%20vom%20gefangenen%20Oberherren%20belehnt%20wurde

 # FolioBeschreibung Anzahl 
168vLehenserneuerung, Voraussetzungen und Hinderungsgründe. Das Lehenrecht Minderjähriger.
 

 
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