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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Herr%20erh%EF%BF%BD%EF%BF%BDlt%20vom%20F%EF%BF%BD%EF%BF%BDrsten%20ein%20Gut%20verliehen

 # FolioBeschreibung Anzahl 
168rVerweisung an einen neuen Herrn. Belehnung durch den Oberlehensherrn. Fristen für die Lehenserneuerung. Unterbelehnung.
 

 
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