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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20wird%20von%20dem%20Oberherrn%20selbst%20belehnt,%20da%20dieser%20ihn%20nicht%20binnen%20Jahr%20und%20Tag%20an%20einen%20Herren%20verwies

 # FolioBeschreibung Anzahl 
168rVerweisung an einen neuen Herrn. Belehnung durch den Oberlehensherrn. Fristen für die Lehenserneuerung. Unterbelehnung.
 

 
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