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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20benennt%20bei%20der%20Belehnung%20das%20Gut,%20welches%20er%20vor%20den%20Herrn%20gebracht%20hat

 # FolioBeschreibung Anzahl 
166vVerweigerung der Mannschaft. Keine Fristversäumnis bei Lehensverweigerung. Benennung eines Gutes durch den Mann beim Leisten der Mannschaft.
 

 
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