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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20beschw%EF%BF%BD%EF%BF%BDrt,%20da%EF%BF%BD%EF%BF%BD%20er%20wegen%20der%20vorangehenden%20Verweigerung%20durch%20den%20Herrn%20keine%20Frist%20zur%20Lehenserneuerung%20vers%EF%BF%BD%EF%BF%BDumte

 # FolioBeschreibung Anzahl 
166vVerweigerung der Mannschaft. Keine Fristversäumnis bei Lehensverweigerung. Benennung eines Gutes durch den Mann beim Leisten der Mannschaft.
 

 
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