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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20wird%20durch%20einen%20F%EF%BF%BD%EF%BF%BDrsten%20belehnt,%20der%20ein%20Fahnenlehen%20hat

 # FolioBeschreibung Anzahl 
165vErhöhung und Erniedrigung des Heerschildes. Fahnenlehen und Lehenserneuerung.
 

 
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