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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Herr%20verleiht%20ein%20Gut%20neu,%20ohne%20da%EF%BF%BD%EF%BF%BD%20der%20damit%20schon%20Belehnte%20dagegen%20Widerspruch%20erhebt

 # FolioBeschreibung Anzahl 
164vWeiter- und Neuverleihung von Lehen. Weisung durch den Oberherrn an den Herrn. Widerklage gegen den Herrn. Gewährung von Lehenrecht trotz Rechtsstreit.
 

 
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