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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Solange%20der%20Rechtsstreit%20nicht%20beendet%20ist,%20mu%EF%BF%BD%EF%BF%BD%20der%20Herr%20auf%20die%20Widerklage%20seines%20Mannes%20nicht%20antworten

 # FolioBeschreibung Anzahl 
164vWeiter- und Neuverleihung von Lehen. Weisung durch den Oberherrn an den Herrn. Widerklage gegen den Herrn. Gewährung von Lehenrecht trotz Rechtsstreit.
 

 
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