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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Mann%20mu%EF%BF%BD%EF%BF%BD%20mit%20einem%20Gut%20nur%20dann%20neu%20belehnt%20werden,%20wenn%20er%20es%20Jahr%20und%20Tag%20nicht%20in%20seiner%20Gewere%20hatte

 # FolioBeschreibung Anzahl 
164vWeiter- und Neuverleihung von Lehen. Weisung durch den Oberherrn an den Herrn. Widerklage gegen den Herrn. Gewährung von Lehenrecht trotz Rechtsstreit.
 

 
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