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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ergreifen%20des%20Zweiges

 # FolioBeschreibung Anzahl 
161rGedinge und Gewere an Lehen. Konkurrenz von Belehnungen. Gerichtliche Bestätigung der Belehnung. Verweigerung der Lehensannahme.
262rBelehnung mit benanntem bzw. unbenanntem Gedinge. Belehnung und Besitzeinweisung. Gewere sowie Ausnahmen davon.
369vVorrang der Gewere des unmündigen Lehenserben. Bedingte Auflassung eines Grundstücks. Lehensvergabe durch und an Kinder. Tod des Vasallen und Eintritt des Lehenserben.
471vAblösemöglichkeit bei der Heerfahrt. Belehnung zu Lebzeiten des Vaters. Gewere von Kindern. Bedingte Auflassung.
572rBelehnung des Sohnes zu Lebzeiten des Vaters. Beweis der Gewere an Lehen. Versuch der Herrschilderhöhung.
672vAuflassung von Lehen an den Herrn und deren Anfechtung. Beweis von Geweren.
773rBeweis der Gewere an einem Gut und Gottesurteil darüber. Teilung der Gewere. Vorrang des Vasallen und Beweis des Lehensverlustes.
874vGerechtfertigte Verweigerung des Reichsdienstes. Grundstücksauflassung. Lehenserneuerung durch den neuen Herrn bzw. deren Verweigerung. Weisung an den neuen Herrn.
980rVerhinderung und Verweigerung der Belehnung mit einem Gericht. Verleihung von Eigengut und Reichsgut. Absprechen eines Burglehens. Verwirkung der Lehensherrschaft.
1082vAufkündigung eines Burglehens. Zinsgut und Pachtgut. Anspruch und Beweis der Lehensgewere und der einfachen Gewere.
 

 
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