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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Verfestete%20und%20Zahlungsunwillige%20k%EF%BF%BD%EF%BF%BDnnen%20vor%20jedem%20Gericht%20verklagt%20werden

 # FolioBeschreibung Anzahl 
157rGerichtszeugnis und Gerichtszuständigkeit. Festsetzung von Verfesteten und Unverfesteten. Zeugeneid.
 

 
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