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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Schuldner%20begleicht%20die%20Geldschuld%20an%20einen%20Gesamtgl%EF%BF%BD%EF%BF%BDubiger%20mit%20Wirkung%20f%EF%BF%BD%EF%BF%BDr%20und%20gegen%20alle

 # FolioBeschreibung Anzahl 
156rTötung des eigenen Mannes und Verwirkung der Lehensherrschaft. Verwirkung der Erbansprüche. Schuldversprechen und Gesamthandsgemeinschaft. Bürgen für Geldschuld.
 

 
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