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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Pfalzgraf%20und%20Landgraf%20erhalten%20jeweils%2060%20Schillinge%20als%20das%20ihnen%20zustehende%20Gewette

 # FolioBeschreibung Anzahl 
153rDie Gewette der einzelnen Richter. Errichtung eines Marktes.
 

 
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