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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Beklagter%20weigert%20sich%20vor%20Gericht%20zu%20antworten,%20weshalb%20der%20Graf%20sein%20Gewette%20geltend%20macht

 # FolioBeschreibung Anzahl 
146rAntwortweigerung vor Gericht. Anbieten einer Gewähr für eine Geldschuld und deren Begleichung. Unwirksames Gefangenengelöbnis.
 

 
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