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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Verfesteter%20beweist%20mit%20Zeugnis%20des%20Richters%20oder%20seiner%20Vertreter%20seine%20Befreiung%20aus%20der%20Verfestung

 # FolioBeschreibung Anzahl 
145rBefreiung aus der Verfestung und Gerichtszeugnis darüber sowie Königsbann. Pfändung eines Pfluges. Gleichwertige Ansprüche auf ein Gut.
 

 
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