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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Angeklagter%20kann%20nur%20mit%20dem%20Stellen%20von%20B%EF%BF%BD%EF%BF%BDrgen%20seine%20Festnahme%20bis%20zu%20Gerichtstag%20verhindern

 # FolioBeschreibung Anzahl 
144vMehrheit von Klägern. Bürgschaft eines abwesenden Beklagten. Gerichtsvergleich. Dreißigster. Geächtete und Verfestete vor Gericht.
 

 
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