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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Burgherr%20zahlt%20dem%20Gesch%EF%BF%BD%EF%BF%BDdigten%20Schadensersatz

 # FolioBeschreibung Anzahl 
142vBeginn des Dritten Buches Landrecht. Ein friedensbrecherischer Gast und Schadensersatz durch den Burgherrn. Schuld einer Burg. Wüstung wegen Notzucht. Waffentragende Pfaffen und Juden. Bestrafung einer Schwangeren.
 

 
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