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Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Ein%20Verleiher%20schw%EF%BF%BD%EF%BF%BDrt%20nach%20dem%20Tod%20des%20Entleihers%20die%20Sache%20beim%20Richter%20heraus

 # FolioBeschreibung Anzahl 
140rVerspielen anvertrauter Sachen und gerichtliche Rückforderung verliehener Sachen. Der Mensch erhält die Gewalt über die Tiere. Bannforste und das Verhalten darin.
 

 
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