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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Vater%20kann%20vor%20Gericht%20seinen%20Sohn%20mit%20jeglichem%20Gut%20absondern

 # FolioBeschreibung Anzahl 
130vKörperverletzung und Buße. Haftung zwischen Vater und Sohn. Absonderung des Sohnes durch den Vater. Freischwören im Gericht
 

 
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