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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Kl%EF%BF%BD%EF%BF%BDger%20wird%20nach%203%20Gerichtstagen%20in%20das%20Grundst%EF%BF%BD%EF%BF%BDck%20gerichtlich%20eingewiesen

 # FolioBeschreibung Anzahl 
127rMißhandlung, Totschlag und Lähmung. Klagen mit Gerüfte und gegen einen Toten. Einweisung in ein Grundstück und gegenteiliger Beweis.
 

 
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