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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtshandlung

Schlagwort: Der%20Kl%EF%BF%BD%EF%BF%BDger%20weist%20die%20Verletzung%20dem%20Gericht%20vor

 # FolioBeschreibung Anzahl 
125rFriedensbruch und leibliche Beweisung der Verletzung. Beweisangebot und Erwiderung im Gericht. Berechtigte Verweigerung des Zweikampfes.
 

 
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