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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Lehensempf��nger

Schlagwort: Herr

 # FolioBeschreibung Anzahl 
153rDie Gewette der einzelnen Richter. Errichtung eines Marktes.
268rVerweisung an einen neuen Herrn. Belehnung durch den Oberlehensherrn. Fristen für die Lehenserneuerung. Unterbelehnung.
380rVerhinderung und Verweigerung der Belehnung mit einem Gericht. Verleihung von Eigengut und Reichsgut. Absprechen eines Burglehens. Verwirkung der Lehensherrschaft.
 

 
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