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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Lehensherr

Schlagwort: K�nig

 # FolioBeschreibung Anzahl 
119vAusziehen aus der Acht. Tjost, Gottesurteile, Heerflucht. Absetzung eines untreuen Vormundes.
249vGerichtslehen und Entstehung der Fahnenlehen. Beschränkungen beim Gerichtslehen und Gewette des Richters.
351vVerleihung von Fahnenlehen und Münzfreiheit des Königs. Vorrechte des Königs als oberster Richter. Grafending und Dingzeit.
452vBann und Verfestung. Die Gewette der einzelnen Richter. Bannleihe. Verbot der Weiterverleihung.
559vErlangen der Heerschildfähigkeit mit Zepterlehen. Leihemöglichkeiten von Pfaffen und Frauen. Huldeid gegenüber dem Herrn. Aufgebot zum Reichsdienst und Lehensdienst östlich der Elbe.
665rVorsprecher im Lehensgericht. Geburt und vorzeitiger Tod des Lehensfolgers. Erwerb und Verlust von Lehen. Zepter- und Fahnenlehen.
765vErhöhung und Erniedrigung des Heerschildes. Fahnenlehen und Lehenserneuerung.
874vGerechtfertigte Verweigerung des Reichsdienstes. Grundstücksauflassung. Lehenserneuerung durch den neuen Herrn bzw. deren Verweigerung. Weisung an den neuen Herrn.
977vGewette im Lehensgericht. Verhalten und Prozeßablauf im Lehensgericht.
1078vRechtszug zum Obergericht und zum Königsgericht.Beköstigung und Versorgung der Boten zum Obergericht. Fristen und Abwesenheit des Oberlehensherrn.
1179rDienstpflicht bei verliehenem Eigengut. Urteile über Eigengut und Reichsgut. Entscheidung durch den Oberherrn mit Fristen und den Folgen. Friedensbruch an Feiertagen und die Folgen.
1279vGrenzstreit zwischen Dörfern und Gottesurteil darüber. Vergabe von Gerichtslehen. Keine Teilung eines Gerichtslehen und Absprechung eines Gerichtslehens.
1380rVerhinderung und Verweigerung der Belehnung mit einem Gericht. Verleihung von Eigengut und Reichsgut. Absprechen eines Burglehens. Verwirkung der Lehensherrschaft.
1481rErneuerung des Burglehens und Verteidigung einer Burg. Das Burggericht. Urteils- und Zeugnisfähigkeit.
1581vProzeß- und Zeugnisfähigkeit im Lehensgericht. Ladung zum königlichen Lehensgericht. Ladung zum Burggericht.
 

 
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