# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 10r | Zweischwerterlehre.
Die verschiedenen Gerichtsarten. | 1 |
2 | 11v | Verwandschaftsregeln.
Erbansprüche und Erbunfähigkeit. | 1 |
3 | 15r | Besonderheiten des sächsischen und schwäbischen Erbrechts.
Urteilsschelte und Morgengabe.
Räumung von Morgengabsgebäuden. | 1 |
4 | 19r | Grundstücksveräußerung und Lehensempfang.
Schatzfund, Ehebruch und rechtlose Leute.
Rechtsfähigkeit vorehelicher Kinder. | 1 |
5 | 19v | Ausziehen aus der Acht.
Tjost, Gottesurteile, Heerflucht.
Absetzung eines untreuen Vormundes. | 3 |
6 | 1r | Folio 1 recto bis Folio 3 verso beinhalten den Mainzer Reichslandfrieden von 1235. | 1 |
7 | 23r | Gaugrafenwahl.
Richten auf handhafter Tat.
Zuständigkeiten von Richtern in niederen Gerichten.Bannleihe. | 2 |
8 | 32v | Rechtszug zum König.
Münzerneuerung, Falschgeld und richtiges Geld.
Markterrichtung und Brückenzoll. | 1 |
9 | 40r | Verspielen anvertrauter Sachen und gerichtliche Rückforderung verliehener Sachen.
Der Mensch erhält die Gewalt über die Tiere.
Bannforste und das Verhalten darin. | 1 |
10 | 40v | Haftung für gefährliche Tiere.
Notwehr gegen Haustiere.
Wer nicht vor Gericht klagen kann.
Gerüfteklage. | 1 |
11 | 47r | Göttlich gebotene Ruhezeiten und das Jubeljahr.
Gleichnis vom Zinsgroschen.
Ursprung der Leibeigenschaft.
Die Weltreiche. | 1 |
12 | 47v | Weltliche und geistliche Macht zu Rom.
Geschichte der Sachsen.
Wergeld und Buße. | 1 |
13 | 49r | Wergeld der Tiere.
Königs- und Kaiserwahl. | 1 |
14 | 49v | Gerichtslehen und Entstehung der Fahnenlehen.
Beschränkungen beim Gerichtslehen und Gewette des Richters. | 1 |
15 | 50r | Reichshuldigung und Zweifel am rechten Glauben des Königs.
Nur der König richtet über Fürsten.
Hinrichtung eines Schöffenbarfreien. | 3 |
16 | 50v | Einsetzung, Aufgaben sowie Ansprüche des Fronboten.
Bann des Kaiser durch den Papst. | 1 |
17 | 51r | Königswahl und Fürstenlehen.
Zepter- und Fahnenlehen. | 3 |
18 | 51v | Verleihung von Fahnenlehen und Münzfreiheit des Königs.
Vorrechte des Königs als oberster Richter.
Grafending und Dingzeit.
| 1 |
19 | 52r | Sächsische Pfalzen und Fahnenlehen sowie die sächsischen Bischöfe.
Gewette des Papstes.
Geistliches und weltliches Gericht. | 4 |
20 | 52v | Bann und Verfestung.
Die Gewette der einzelnen Richter.
Bannleihe.
Verbot der Weiterverleihung. | 1 |
21 | 54v | Gerichtssprache und Königsgericht.
Heerschild und Erbe.
Ungleiche Ehe.
Erzbischof Wichmann von Magdeburg | 1 |
22 | 59r | Die Heerschilde und die Lehren des Lehenrechts.
Lehensfähigkeit, -unfähigkeit und Lehenserlangung.
Vorrang der Heerschildfähigen vor Heerschildlosen.
Vererbbarkeit von Lehen. | 1 |
23 | 59v | Erlangen der Heerschildfähigkeit mit Zepterlehen.
Leihemöglichkeiten von Pfaffen und Frauen.
Huldeid gegenüber dem Herrn.
Aufgebot zum Reichsdienst und Lehensdienst östlich der Elbe.
| 2 |
24 | 65r | Vorsprecher im Lehensgericht.
Geburt und vorzeitiger Tod des Lehensfolgers.
Erwerb und Verlust von Lehen.
Zepter- und Fahnenlehen.
| 1 |
25 | 77v | Gewette im Lehensgericht.
Verhalten und Prozeßablauf im Lehensgericht. | 1 |
26 | 79v | Grenzstreit zwischen Dörfern und Gottesurteil darüber.
Vergabe von Gerichtslehen.
Keine Teilung eines Gerichtslehen und Absprechung eines Gerichtslehens. | 2 |
27 | 9v | Die Kaiser Konstantin und Karl der Große als Legitimation des Sachsenspiegels.
Gott als Quelle des Rechts und Schöpfer des Menschen.
Der Sündenfall. | 1 |