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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Oberbegriff: Rechtssymbol

Schlagwort: Lilienkrone

 # FolioBeschreibung Anzahl 
142rHerausfordern und Übergabe eines Friedensbrechers aus einer Burg und die gerichtliche Bestätigung. Überführung und Befreiung einer Burg.
244vMehrheit von Klägern. Bürgschaft eines abwesenden Beklagten. Gerichtsvergleich. Dreißigster. Geächtete und Verfestete vor Gericht.
350rReichshuldigung und Zweifel am rechten Glauben des Königs. Nur der König richtet über Fürsten. Hinrichtung eines Schöffenbarfreien.
454rGericht mit und ohne Königsbann. Urteilsfähigkeit, Urteilsfindung und Urteilsschelte. Sachsen und Wenden vor Gericht.
557rGerichtszeugnis und Gerichtszuständigkeit. Festsetzung von Verfesteten und Unverfesteten. Zeugeneid.
662vRentenlehen und Lehenseinweisung. Ausgleichspflicht des Herrn. Verfahren im Lehensgericht.
763vEidliche Lehensherausforderung. Weiterverleihung und Verwirkung des Lehen. Folge an den Oberherrn.
866rUnrechtmäßige Lehensverweigerung und ihre Folgen sowie rechtmäßige Verweigerung der Lehenserneuerung. Wegnahme von Lehen. Leiheverbot in Kirchen.
967vZeugenbeweis. Erhalt und Verlust des Lehens im Lehensgericht. Hinderungsgründe für Erscheinen im Lehensgericht. Fälle echter Not.
1074rGewettezahlung durch den Erben. Lehenserneuerung. Verlust des Rechts auf Ausziehen des Lehens. Zeugenbeweise durch den Herrn.
1174vGerechtfertigte Verweigerung des Reichsdienstes. Grundstücksauflassung. Lehenserneuerung durch den neuen Herrn bzw. deren Verweigerung. Weisung an den neuen Herrn.
1279rDienstpflicht bei verliehenem Eigengut. Urteile über Eigengut und Reichsgut. Entscheidung durch den Oberherrn mit Fristen und den Folgen. Friedensbruch an Feiertagen und die Folgen.
1379vGrenzstreit zwischen Dörfern und Gottesurteil darüber. Vergabe von Gerichtslehen. Keine Teilung eines Gerichtslehen und Absprechung eines Gerichtslehens.
1480rVerhinderung und Verweigerung der Belehnung mit einem Gericht. Verleihung von Eigengut und Reichsgut. Absprechen eines Burglehens. Verwirkung der Lehensherrschaft.
1585rFeinde des Sachsenspiegels. Ladung zum Lehensgericht und Befreiung davon. Keine Weisung an einen standesniederen Herrn.
 

 
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