Applikation

Index

Volltextsuche


Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Schlagwort: Handlung

 #  Schlagwort  Anzahl 
 126  Der Fronbote beschlagnahmt im Auftrag des Richters gezückte Schwerter  1 
 127  Der Fronbote erhält die Kleidung des erblos verstorbenen Mannes  1 
 128  Der Fronbote erhält drei Schillinge, wenn Grundeigentum veräußert und Frieden darüber bewirkt wird  1 
 129  Der Fronbote lädt eine Partei nach deren Beratung wieder vor  1 
 130  Der Fronbote muß gegen den Richter mitschwören, da dessen Schuld höher als sein Gewette geht  1 
 131  Der Fronbote pfändet ein Pferd für die noch nicht gezahlte Schuld und übergibt es dem Kläger für 3 mal 14 Nächte  1 
 132  Der Fronbote verhaftet einen Mann  1 
 133  Der Fronbote verwahrt die bürgen- und grundeigenlose Partei bei peinlicher Klage  1 
 134  Der Fronbote verweist den Pfaffen, der nicht Vorsprecher sein kann  1 
 135  Der Fronbote zahlt dem Richter als Strafe des Königs Malter  1 
 136  Der Fürst als Oberlehensherr bestätigt das Urteil des Urteilsfinders  1 
 137  Der Fürst als Oberlehensherr ist außer Landes  1 
 138  Der Fürst als Oberlehensherr weist den Vasallen nach dessen erfolgreicher Intervention an einen anderen Herrn  1 
 139  Der Fürst belehnt die Vasallen wieder mit dem unrechtmäig durch den Herrn aufgelassenen Burglehen  1 
 140  Der Fürst entscheidet als Oberlehensherr, welches Urteil richtig ist  1 
 141  Der Fürst verleiht das an ihn aufgelassene Gut an einen Vasallen  1 
 142  Der Fürst verleiht eine gesamte Burg an einen Vasallen  1 
 143  Der Fürst verweigert dem Vasallen die Belehnung mit Eigengut  1 
 144  Der Fürst zieht das Eigengut wieder an sich und gibt dem Vasallen Reichsgut zu Lehen  1 
 145  Der Gaugraf erhält 6 Pfennige als Gewette  1 
 146  Der Gaugraf erwirkt mit seinen Dingleuten die Erhebung seiner Verfestung zur Grafenverfestung  1 
 147  Der gerichtsunfähige Spielmann kann heiraten und ebenbürtige Kinder bekommen  1 
 148  Der Gerüftekläger erbietet sich vor dem Richter zum Beweis des Gerüftes mit seinen Schreimannen  1 
 149  Der Gerüftekläger klagt vor dem König auf sächsischem Gebiet  1 
 150  Der Gerüftekläger wettet dem Grafen 3 Schillinge als Zahlung für das Nichtverfolgen der Klage  1 
Start -100 -25 +25 +100 End
 

 
Sachsenspiegel_online Kontakt Info zum Projekt Hilfe