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Phrase: hren

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  11r  Symbolisieren die Erbmasse. Alle haben Ansprüche aus derselben Erbmasse, verdeutlicht durch den Ring zwischen den Halmen.  1 
 2  12v  Symbolisieren das Grundstück.  1 
 3  13r  Symbolisieren das Grundstück, das der Verkäufer nicht mehr dem vorher verstorbenen Käufer auflassen konnte.  6 
 4  13v  Symbolisieren das vererbte Grundstück.  5 
 5  14r  Symbolisieren das Grundstück, über das die Prozeßparteien streiten.  4 
 6  14v  Symbolisieren das Grundstück des Sohnes, an dem der Vater als Erbe mit dem Ergreifen die tatsächliche Verfügungsgewalt erlangt.  5 
 7  15r  Symbolisieren das Grundstück und damit das Erbe.  1 
 8  15v  Symbolisieren das Grundstück.  1 
 9  18r  Symbolisieren das Grundstück, auf das Schwabe und König mit Beweis ihren Anspruch geltend machen.  2 
 10  18v  Symbolisieren das Grundstück, welches der Witwe von ihrem verstorbenen Ehemann als Leibgedinge gegeben wurde.  2 
 11  19v  Symbolisieren das Grundstück, das der Vormund der Witwe bzw. dem Mädchen veruntreut hat.  1 
 12  21v  Symbolisieren das aufzulassende Grundstück.  1 
 13  31r  Symbolisieren Grundstück und damit die Erbmasse.  2 
 14  32r  Symbolisiert ein Feld, das zum Gut gehört und an dem Gewere möglich ist.  5 
 15  32v  Symbolisieren das Grundstück, dessen Gewere verletzt wurde.  1 
 16  33r  Deutung nicht sicher möglich.  1 
 17  33v  Symbolisieren das Grundstück des Aufbewahrers.  3 
 18  36r  Symbolisieren das Grundstück, mit dem beide Prozeßparteien belehnt worden sein wollen.  1 
 19  36v  Symbolisieren das streitumfangene Grundstück.  1 
 20  39r  Symbolisieren zusammen mit dem Erdhügel das Grundstück, welches sich in der Gewere des Herrn befindet, verdeutlicht durch sein Ergreifen der Ähren.  1 
 21  44v  Symbolisieren das von beiden Parteien nach dem Dreißigsten beanspruchte Grundstück.  2 
 22  50v  Symbolisieren zusammen mit dem Zaun das veräußerte Grundstück.  1 
 23  55r  Symbolisieren das Grundeigentum, an dem für die Witwe das Leibgedinge bestellt ist und an dem sie nun rechtes Lehen erlangt.  1 
 24  56r  Symbolisieren mit dem Acker die Erbmasse, die der Verwandte nun erhalten wird, da der Sohn durch die Tötung des Vaters erbunwürdig wird.  1 
 25  59r  Symbolisieren das zu verleihende Gut. Hier umrandet wie bei den Gedingedarstellungen.  1 
 26  60v  Symbolisieren das Grundstück, mit dem der Mann vom Herrn belehnt wird, wobei ihr Ergreifen die Gewere daran ausdrückt.  8 
 27  61r  Symbolisieren in einem Kreis das Gedinge an einem Gut.  3 
 28  61v  Symbolisieren das noch ungezweite Lehen.  3 
 29  62r  Symbolisieren links die Wegnahme und rechts die Wiedererlangung desselben Grundstücks im nicht dargestellten Gerichtsverfahren.  2 
 30  62v  Symbolisieren das Grundstück, das wenigstens eine halbe Hufe umfassen muß, damit der damit Belehnte vor dem Lehensgericht als Zeuge auftreten darf.  1 
 31  63r  Symbolisieren das Zinsgut.  1 
 32  63v  Ihr Ergreifen symbolisiert die Erlangung der Verfügungsgewalt (Gewere) an dem Lehen.  3 
 33  64r  Symbolisieren das Lehen, das sich der Bischof als Oberlehensherr angeeignet (unterwunden) hat.  3 
 34  64v  Durch ihr Ergreifen wird das Erlangen der Gewere am Grundstück durch den Käufer symbolisiert.  4 
 35  65r  Ihr Ergreifen symbolisiert die Gewere an dem Lehen.  3 
 36  66r  Symbolisieren das Grundstück, mit dem der Herr einem anderen Herrn Mannschaft leisten und belehnt werden wollte. Durch die unrechtmäßige Verweigerung konnte er dieses behalten und darf es nun sowohl weiterverleihen als auch später vererben.  1 
 37  66v  Symbolisieren das Grundstück, das der Mann nach Lehenrecht vor den Herrn brachte und mit dem er nun belehnt wird.  1 
 38  67r  Ihr Ergreifen symbolisiert die Gewere an dem Lehen.  3 
 39  67v  Symbolisieren das Land, welches angegriffen und zu dessen Verteidigung der Vasall geladen ist.  1 
 40  68v  Symbolisieren das Grundstück, das der Mann verliehen erhält, obwohl der Herr damit noch nicht vom in Gefangenschaft geratenen Oberlehensherrn belehnt wurde.  1 
 41  69r  Symbolisieren hier den Nutzungsanfall, also den Ertrag, des dem Kind verliehenen Gutes. Wurde vom Lehenherrn nicht zusammen mit dem Gut verliehen, was mit der engen Darstellung hinter seinem Sitz zum Ausdruck kommt.  1 
 42  69v  Symbolisieren das Grundstück, das der Mann rechts dem Kind aufgelassen und nun zurückerlangt hat, da das Kind die Vereinbarung über die Weiterverleihung widerrufen hat.  3 
 43  70r  Symbolisieren das Grundstück, von dem der Sohn einen Teil veräußern kann, weil er das Gut von mehreren Herren verliehen bekam.  1 
 44  70v  Symbolisieren das noch ungeteilte Lehen, weshalb sie auch als zusammen aus dem Boden wachsend, abgebildet sind.  1 
 45  71r  Symbolisieren das Gut, von dem der Herr unberechtigt einen Teil weiterverleihen oder auflassen will.  6 
 46  71v  Symbolisieren das Grundstück des Vasallen, das der Herr schon zu dessen Lebzeiten den Söhnen verleiht, aber er in seiner Gewere behält.  2 
 47  72v  Symbolisieren das Gut, das der Vasall mit Genehmigung des Lehensherrn an den Mann aufläßt und an dem der Auflassungsempfänger sofort die Gewere erlangt.  3 
 48  73r  Symbolisieren das Lehen, das dem Vasallen gerichtlich abgesprochen ist, weshalb sie wohl auch durch den Reliquienständer gezogen sind.  1 
 49  73v  Symbolisieren das Lehen, für das der Vasall mit seinen Zeugenbeweis den Beweis des Herrn widerlegt hat, so daß der Vasall daran nun die Gewere erlangt hat.  2 
 50  74r  Symbolisieren das Lehen, das der Vater auf den Sohn vererbt hat, der mittels des Ergreifens die Gewere daran erlangt.  2 
 51  75r  Symbolisieren das Lehen, das dem Vasallen gerichtlich abgesprochen ist. Da er dem nicht widersprochen hat, kann er es nicht wieder an sich ziehen, was wohl dadurch verdeutlicht wird, daß die Halme nicht heraus ragen.  4 
 52  75v  Symbolisieren das Gut, um das Vasall und Herr gestritten haben. Da der Herr nicht zum Gerichtstag erschien, hat es der Vasall errungen.  2 
 53  77r  Symbolisieren das Lehen, das dem Vasallen gewaltsam weggenommen wurde.  4 
 54  78v  Symbolisieren das Grundstück im Eigentum des Herrn, welches er verliehen hat. Das Ergreifen der Ähren und die Kette verdeutlichen den Status eines Eigengutes. Darüber ist das gescholtene Urteil gefällt worden.  2 
 55  79r  Symbolisieren das Eigengut, daß der Herr dem Vasallen verliehen hat. Deshalb an dessen Bein gekettet.  5 
 56  80r  Symbolisieren das Eigengut, das der Herr dem Vasallen mittels Übergabe des Zweiges verleiht.  5 
 57  80v  Symbolisieren in einem Kreis das Gedinge an einem Gut.  3 
 58  82v  Symbolisieren das Lehensgut des verstorbenen Mannes, welches er schon zu Lebzeiten dem rechts stehenden Mann in die Gewere gab.  1 
 59  83r  Symbolisieren das Gut der Frau, mit dem allerdings rechts nur ihr Verwandter belehnt wurde, der es nun weiterverleihen, auflassen bzw. vererben kann, jedoch nur mit Zustimmung seiner Verwandten.  2 
 60  83v  Symbolisieren das Grundstück, mit dem der Vasall belehnt war und welches dem Herrn nun ledig wird, da der Vasall das Lehensverhältnis aufkündigt.  5 
 61  84r  Symbolisieren das Lehensgut, mit dem der Mann belehnt ist, der nun seinem Herrn das Lehensverhältnis aufkündigt, weshalb der Herr das Gut zurückerlangt.  4 
 62  84v  Symbolisieren das Lehen auf ein Bauermeisteramt, welches der Sohn des Bauermeisters erben kann.  1 
 

 
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