# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 68r | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Symbolisiert durch die Zahlzeichen XIII und LII für 13 Jahre sowie das Zahlzeichen VI für 6 Wochen. | 1 |
2 | 68v | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Hier jedoch nur das Zahlzeichen XIII abgebildet. | 1 |
3 | 69r | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Symbolisiert durch die Zahlzeichen XIII und LII für 13 Jahre sowie das Zahlzeichen VI für 6 Wochen. | 1 |
4 | 69v | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Eigentlich symbolisiert durch die Zahlzeichen LII, XIII und VI. Hier fälschlich nur LII und V abgebildet. | 2 |
5 | 70r | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Symbolisiert durch die Zahlzeichen XIII und LII für 13 Jahre sowie das Zahlzeichen VI für 6 Wochen. | 2 |
6 | 70v | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Symbolisiert durch die Zahlzeichen XIII und LII für 13 Jahre sowie das Zahlzeichen VI für 6 Wochen. | 2 |
7 | 71v | Ein Kind kann erst 13 Jahre und 6 Wochen nach seiner Geburt ein Lehen verliehen bekommen oder verleihen. In dieser Zeit kann es nur ein Lehen erben. Symbolisiert durch die Zahlzeichen XIII und LII sowie das Zahlzeichen VI. Die XIII fehlt jedoch. | 2 |