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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online

Phrase: Urteilsfinder

 #  Folio  Beschreibung  Anzahl 
 1  60r  Sitzt mit seinem Herrn auf der Urteilsbank und zeigt wohl auf die hochstehende Sonne, die die Verweigerungsmöglichkeit der Mannen bei der Urteilsfindung anzeigt. Mit überschlagenen Beinen. Langer Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe.  1 
 2  72v  Zeigt auf den Kläger. Langer gegürteter Rock und barfuß.  1 
 3  73r  Da die beiden Gegner ihre Ansprüche auf das Gut mit gleichwertigen Beweisen für ihre Gewere daran nachweisen, teilt er nun das Gut gleichmäßig zwischen ihnen, symbolisiert durch das Teilen das Zweiges. Rock. Nicht vollständig gezeichnet.  1 
 4  78r  Da er zum Heerschild geboren ist, kann er den heerschildlosen Mann daran hindern, das von ihm gefundene Urteil zu schelten. Mit Wappenschild in der Hand. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe.  7 
 5  78v  Sein im Lehensgericht gescholtenes Urteil wird vom Fürsten als Oberlehensherrn bestätigt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht vollständig gezeichnet.  4 
 6  79r  Findet im Königsgericht ein Urteil über das dem Vasallen verliehene Gut, das Eigengut seines Herrn ist. Langer Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  3 
 7  84r  Könnte ein Urteilsfinder sein. Langer Rock.  1 
 8  84v  Bestätigt dem Mann mit vollkommenem Heerschild, daß er von einem Bauermeister weder Zeugnis noch Urteil dulden muß. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe.  1 
 9  85r  Unterstützt den Gaugrafen. Langer Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe.  1 
 

 
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