# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 60r | Sitzt mit seinem Herrn auf der Urteilsbank und zeigt wohl auf die hochstehende Sonne, die die Verweigerungsmöglichkeit der Mannen bei der Urteilsfindung anzeigt. Mit überschlagenen Beinen. Langer Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
2 | 72v | Zeigt auf den Kläger. Langer gegürteter Rock und barfuß. | 1 |
3 | 73r | Da die beiden Gegner ihre Ansprüche auf das Gut mit gleichwertigen Beweisen für ihre Gewere daran nachweisen, teilt er nun das Gut gleichmäßig zwischen ihnen, symbolisiert durch das Teilen das Zweiges. Rock. Nicht vollständig gezeichnet. | 1 |
4 | 78r | Da er zum Heerschild geboren ist, kann er den heerschildlosen Mann daran hindern, das von ihm gefundene Urteil zu schelten. Mit Wappenschild in der Hand. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 7 |
5 | 78v | Sein im Lehensgericht gescholtenes Urteil wird vom Fürsten als Oberlehensherrn bestätigt. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. Nicht vollständig gezeichnet. | 4 |
6 | 79r | Findet im Königsgericht ein Urteil über das dem Vasallen verliehene Gut, das Eigengut seines Herrn ist. Langer Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 3 |
7 | 84r | Könnte ein Urteilsfinder sein. Langer Rock. | 1 |
8 | 84v | Bestätigt dem Mann mit vollkommenem Heerschild, daß er von einem Bauermeister weder Zeugnis noch Urteil dulden muß. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
9 | 85r | Unterstützt den Gaugrafen. Langer Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |