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Informationen zum Projekt Sachsenspiegel_online
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# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 48r | Ein Bauer, der sein Gut verkaufen darf. Ergreift das Zahlbrett und zeigt auf das Zahlzeichen XV, da sein Bußgeld 15 Schillinge beträgt. Ist durch den hinter ihm befindlichen Schöpfeimer (Biergelte) kenntlich gemacht. Gegürteter Rock und Beinlinge. | 1 |
2 | 53r | Hebt den Rockschoß zum Zeichen der Zahlung des Gewettes an den Schultheißen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
3 | 54v | Wird vom Pfaffen mit einer Schöffenbarfreien verheiratet. Mit Schöpfeimer als Erkennungszeichen. Gegürteter Rock, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
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