# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 44v | Befindet sich in der Verfestung, weshalb ihm der Beklagte auf die Klage nicht antworten muß. Könnte auch in der Acht sein, da das Schwert im Hals für die Verfestung wie auch für die Acht steht. Gegürteter Rock mit Zaddelung, Beinlinge und Schnabelschuhe. | 1 |
2 | 45r | Schwört sich durch Eid auf das Reliquiar aus der Verfestung frei und schiebt seinen Bürgen zum Grafen hin. Mit Schwert im Hals als Zeichen seiner Verfestung. Gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 3 |
3 | 45v | Wird beherbergt und verköstigt, obwohl er verfestet ist. Mit Schwert im Hals als Zeichen der Verfestung. Rock. | 1 |
4 | 52v | Wurde während seiner Verfestung ergriffen und auf Befehl des Grafen enthauptet. Mit Blut. Langer Rock. | 1 |
5 | 57r | Wendet sich ab und verweigert die Antwort auf die Klage, weshalb er vor jedem Gericht verklagt werden kann. Mit Schwert im Hals als Zeichen seiner Verfestung. Quadrierter gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 2 |
6 | 62v | Muß auf alle Klagen im Lehensgericht antworten aber kann selbst keine Antwort auf seine Klage verlangen. Schwert im Hals symbolisiert hier die Verfestung. Quadrierter gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |
7 | 66r | Befindet sich in der Verfestung, weshalb der Herr ihm trotz Kommendationswunsch die Mannschaft verweigern kann. Das Schwert im Hals symbolisiert hier seine Verfestung. Gestreifter gegürteter Rock, Beinlinge und Knebelschuhe. | 1 |