# | Folio | Beschreibung | Anzahl |
1 | 36r | Da der Besitzer das Richtergewette nicht zahlte, wird nun seine Burg gepfändet. Steinmauer mit Zinnenkranz, zweiflügeliges verschlossenes Tor, Palas mit Ziegeldach sowie Wohnturm mit Ziegeldach und Sims. | 2 |
2 | 41v | In diese hat sich der Friedensbrecher geflüchtet. Mit Zinnenmauer, kleiner Tordarstellung und Turm. | 1 |
3 | 42r | Mit Zinnenmauer, Torturm und Wohnturm/Haus. | 4 |
4 | 42v | Soll durch den Eid des Friedensbrechers vom Vorwurf der Beteiligung gereinigt werden. Mit Zinnenmauer, Turm und Torturm. | 3 |
5 | 43v | Auch Burgen kann der Frieden gebrochen werden, symbolisiert durch die heraldische Lilie. Bestehend aus Zinnenmauer und Turm mit Zinnenkranz. | 1 |
6 | 51v | Auf ihr wird ein Gefangener festgehalten, dessen Herausgabe gefordert wird, damit der im Land anwesende König die Vorwürfe gegen ihn überprüfen kann. Mit Zinnenmauer, Turm und dahinter wohl ein weiterer Turm oder ein angesetzter Aborterker. | 1 |
7 | 53v | Wurde wegen eines Verbrechens abgebrochen und wird nun mit Genehmigung des Grafen wieder aufgebaut. Mit halbfertiger Mauer und Turm. | 4 |
8 | 59v | Symbolisiert das auch ohne Heerschild verleihbare Burglehen. Zinnenmauer mit Tor, Turm mit Zinnenkranz und Gebäude mit Türöffnung sowie Ziegeldach mit Sims und knaufartigem Abschluß. | 1 |
9 | 62r | Mit dieser wurde der Mann belehnt, wobei nun die Einweisung erfolgt. Zinnenmauer, Torturm mit Zinnenkranz, Baum sowie Haus mit Wandöffnungen, Ziegeldach mit Sims und zwei knaufartigen Abschlüssen. | 1 |
10 | 63r | Der Mann hat dies schon Jahr und Tag ohne Widerspruch des Herrn in seiner Gewere. Mit Zinnenmauer und Haus mit großen Wandöffnungen, Zinnenkranz sowie Ziegeldach mit Sims und zwei knaufartigen Abschlüssen. | 2 |
11 | 75r | Ihrer bemächtigt sich der Herr mit dem dazugehörigen Burgbezirk als Folge der endgültigen Absprechung des Lehens in Bildzeile 1. Symbolisiert durch Mauern, Torturm, 2 Türme und 2 Häuser. | 2 |
12 | 80r | Hat der Tote vom Herrn verliehen bekommen und ist von diesem unerlaubt weiterverliehen worden. Ist nun in der Lehensgewere des Schwörenden. Mit rundem Grundriß angelegt. Zinnenmauer mit verschlossenem Tor sowie Turm. | 3 |
13 | 80v | Wird vom Fürsten vollständig dem Vasallen bzw. dem Mann von niedrigerem Stand verliehen. Bestehend aus 2 Türmen und Zinnenmauer mit Stützmauern. | 5 |
14 | 81r | Haben die Erben geerbt und daraus erhält der Burgmann seine Lehenserneuerung. Zinnenmauer, Tor- und Wohnturm sowie Palas. | 4 |
15 | 81v | Hier hält der Herr sein Burggericht ab. Die Burgtore müssen allerdings offen sein. Zinnenmauer mit Tor, Turm und Palas. | 4 |
16 | 82r | Auf ihr hält der Herr Gericht, wobei er dem Vasallen dessen Burglehen wirksam abspricht. Mit offenem Tor als notwendige Prozeßvoraussetzung. Torturm und Turm, Zinnenmauer und Gebäudedarstellung. | 7 |
17 | 82v | Daran hat der Burgmann links ein Burglehen, das ihm vom Herrn aber aufgekündigt wird. Da der Herr Burg- und Torwächter beköstigt, kann niemand anderes rechtes Lehen an der Burg haben. Zinnenmauer und Turm. | 1 |
18 | 84r | Sitz des Herrn, aus dem heraus er mit seinen Mannen dem Vasallen Schaden zufügen will. Gebäudedarstellung mit Tor, Fenster und Zinnenkranz. | 2 |